
Die passende Briefkastenhöhe wählen
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Die richtige Höhe deines Briefkastens ist keine reine Geschmacksfrage — in Österreich orientieren sich Zustellvorschriften am Postgesetz (PostG) und an der Brieffachanlagenverordnung (BFAV), ergänzt durch die technische Empfehlung DIN EN 13724. Diese Vorgaben bestehen, damit dein Postbote von der Österreichischen Post deine Post sicher und ohne Hindernisse zustellen kann. Wählst du die falsche Höhe oder die falschen Maße, riskierst du, dass Post nicht zugestellt und stattdessen am Postamt hinterlegt wird. In diesem Artikel liest du genau, welche Höhenanforderungen gelten, worauf du bei der Platzierung achten musst und welcher Briefkastentyp am besten zu deiner Situation passt, damit du auf Anhieb eine korrekte und zukunftssichere Wahl triffst.
Für einzelne Briefkästen an Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es in Österreich keine gesetzlich bindende Höhenvorschrift – § 14 Postgesetz und die Brieffachanlagenverordnung regeln in erster Linie Brieffachanlagen in Mehrparteienhäusern. Als technische Richtschnur orientiert sich die Österreichische Post dabei an der Norm DIN EN 13724: Die Einwurföffnung sollte sich in einer Einbauhöhe zwischen 70 und 170 Zentimetern befinden, wobei eine Höhe von etwa 120 bis 140 Zentimetern für eine bequeme Bedienung empfohlen wird. Diese Richtwerte gelten sowohl für freistehende Briefkästen als auch für Briefkästen, die an der Fassade befestigt werden.
Die korrekte Platzierung deines Briefkastens bringt klare Vorteile mit sich:
Es gibt auch einige Punkte, die du beachten solltest:
Bei Neubauten muss sich die Brieffachanlage laut § 14 Postgesetz und Brieffachanlagenverordnung in unmittelbarer Nähe des Gebäudeeingangs befinden, sofern das Gebäude direkt von einer öffentlichen Straße aus zugänglich ist. Für bereits bestehende einzelne Briefkästen an Ein- und Zweifamilienhäusern gilt: Ein bereits vorhandener Standort entspricht in der Regel den postrechtlichen Vorschriften, sofern er für den Zusteller sicher und ohne Umwege erreichbar ist.
Daneben orientiert sich die empfohlene Höhe an der DIN EN 13724: Die Einwurföffnung sollte sich zwischen 70 und 170 Zentimetern über dem Boden befinden, in Ausnahmefällen zwischen 40 und 180 Zentimetern. Für eine optimale Bedienung wird eine Einbauhöhe von rund 120 bis 140 Zentimetern empfohlen. Für eine barrierefreie Planung sollten mindestens 30 % der Briefkastenschlösser in einer Höhe von etwa 85 bis 105 Zentimetern angebracht sein. Auch die Einwurföffnung selbst ist geregelt: Sie sollte einen C4-Umschlag ohne Knicken aufnehmen können, mit einer Breite von 32,5 bis 40 Zentimetern beim Quereinwurf beziehungsweise 23 bis 28 Zentimetern beim Längseinwurf.
Es gibt weitere Anforderungen, denen ein Briefkasten entsprechen sollte. So sollte der Schlitz horizontal verlaufen und sich auf einer möglichst senkrechten Fläche befinden. Der Briefkasten muss ohne Hindernisse erreichbar sein – ist der Zugang etwa durch nicht gestreutes Glatteis versperrt, darf der Zusteller die Zustellung vorübergehend einstellen und die Sendung am Postamt hinterlegen. Ebenso muss der Briefkasten sicher sein, sodass sich der Postbote keine Verletzungen zuziehen kann.
Wichtig ist auch, dass eine Hausnummer am Briefkasten angebracht wird. An der Haustür hängt oft bereits eine Hausnummer, doch zur besseren Orientierung für den Postboten ist es wichtig, dass sich auch in unmittelbarer Nähe des Briefkastens eine Hausnummer befindet. Fehlt diese, kann es vorkommen, dass keine Post zugestellt wird.
| Bestandteil | Minimum | Maximum | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Höhe Einwurföffnung | 70 cm | 170 cm | Empfehlung nach DIN EN 13724, in Ausnahmefällen 40–180 cm |
| Empfohlene Bedienhöhe | 120 cm | 140 cm | Für optimalen Komfort bei der Zustellung |
| Barrierefreie Schlosshöhe | 85 cm | 105 cm | Für mindestens 30 % der Anlage empfohlen |
| Breite Einwurföffnung (quer) | 32,5 cm | 40 cm | Für C4-Umschläge im Querformat |
| Breite Einwurföffnung (längs) | 23 cm | 28 cm | Für C4-Umschläge im Längsformat |
Bei den Regeln zum Briefkasten gibt es einige Sonderfälle. Bei Neubauten, die direkt von einer öffentlichen Straße aus zugänglich sind, muss die Brieffachanlage in unmittelbarer Nähe des Gebäudeeingangs errichtet werden. Die Kosten für die Errichtung trägt grundsätzlich der Gebäudeeigentümer; kommt dieser seiner Pflicht nicht nach, ist die Österreichische Post AG berechtigt, die Anlage auf eigene Kosten zu errichten.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Häusergruppen sollte der Briefkasten oder die Briefkastenanlage für Zusteller und Empfänger jederzeit leicht zugänglich und griffgünstig angebracht sein. Als idealer Standort gilt die Grundstücksgrenze beim Zugang zum Haus beziehungsweise zur Häusergruppe, möglichst nahe an der vom Zustelldienst befahrenen Straße.
Auch bei Mehrparteienhäusern gilt: Die einzelnen Fächer der Brieffachanlage müssen zwar keine einheitliche Größe, Form oder Schlüsselart aufweisen – diese Details bleiben dem Gebäudeeigentümer als Errichter überlassen – die Anlage als Ganzes muss sich aber am Eingang befinden und geordnet zugänglich sein.
Liegt dein Haus nicht direkt an der öffentlichen Straße oder ist keine Brieffachanlage vorgeschrieben, ist es auch möglich, Post über einen Briefkasten zu empfangen, der direkt an der Fassade des Hauses befestigt ist.
Hierfür gilt eine weniger strikte Art der Platzierung. Auch hier ist es wichtig, dass die Hausnummer sichtbar ist, der Briefkasten für den Postboten sicher ist und sich in einer griffgünstigen Höhe befindet. Das kann ein Briefkasten in der empfohlenen Höhe an der Fassade sein, aber auch ein Briefkasten in der Haustür ist hierfür geeignet.
Je nach Lage deines Hauses und der Art des Gebäudes passt der eine Briefkastentyp besser als der andere:
Folge diesen Schritten, um sicherzugehen, dass dein Briefkasten allen Anforderungen entspricht:
Für einzelne Briefkästen an Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine bindende gesetzliche Höhenvorschrift. Als Richtschnur dient die DIN EN 13724 mit einer Einbauhöhe zwischen 70 und 170 Zentimetern.
Für eine bequeme Bedienung wird eine Höhe von etwa 120 bis 140 Zentimetern empfohlen. Das macht es dem Postboten einfach, Post ohne Mühe einzuwerfen.
Laut § 14 Postgesetz und Brieffachanlagenverordnung muss sich die Brieffachanlage in unmittelbarer Nähe des Gebäudeeingangs befinden, sofern das Gebäude direkt von einer öffentlichen Straße aus zugänglich ist.
Ist der Zugang zum Briefkasten behindert, etwa durch nicht gestreutes Glatteis, darf der Postbote die Zustellung vorübergehend einstellen und die Sendungen am Postamt hinterlegen.
Ja, auch ein Fassadenbriefkasten sollte denselben Höhenempfehlungen nach DIN EN 13724 entsprechen, wobei die Art der Platzierung weniger strikt ist als bei einer Brieffachanlage im Neubau.
Doika bietet ein umfangreiches Sortiment an Briefkästen, die den Empfehlungen der DIN EN 13724 entsprechen, von freistehenden Modellen bis hin zu Fassadenbriefkästen. Wir liefern nach Österreich und in ganz Europa mit klaren Lieferzeiten, bieten Garantie auf unsere Produkte und sorgen für einfache Rückgabemöglichkeiten. Unser Kundenserviceteam denkt gerne mit dir mit, welches Modell am besten zu deinem Haus passt.
Die richtige Höhe deines Briefkastens ist kein Detail, sondern eine Frage der reibungslosen Postzustellung nach den Vorgaben der Österreichischen Post. Achte auf einen Einwurfschlitz zwischen 70 und 170 Zentimetern, idealerweise bei 120 bis 140 Zentimetern. Schau dir das Sortiment Briefkästen bei Doika an für ein passendes Modell.